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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9190)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9190)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. März 2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 152a VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 1 ZPO, § 146 VwGO
    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 47 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Beschluss über eine Richterablehnung im Beschwerdeverfahren über ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Beschluss über eine Richterablehnung im Beschwerdeverfahren über ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Rechtsbehelfe, mit deren Hilfe der Antragsteller eine Korrektur der Entscheidung herbeiführen könnte, stehen nicht zur Verfügung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, juris).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist nach dem Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG fachgerichtlicher Rechtsschutz dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen ( ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35] ).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Eine unanfechtbare Entscheidung soll danach auf eine Gegenvorstellung hin allenfalls dann geändert werden können, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn diese Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 u. a. -, juris).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen ( ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35] ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

  • BFH, 08.07.2013 - III B 149/12

    Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsgesuche - Beiladung im

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des

  • OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Zugehörigkeit des

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